
AW: Forum: Verlinkung auf urheberrechtlich gesch. Material
derjenige der für genau jene käuflich erwerbsfähigen werke auch die rechte besitzt (f. Vermarktung) kann auch über Vervielfältigungen bestimmen! man darf ja auch keine cds brennen...! wenn man selbst eine solche rechtsverletzende Seite verlinkt hat, muss man natürlich der bitte des urhebers auf entfernen des links nachkommen.. solange aber diese Aufforderung nicht kommt, macht sich ausschließlich der link-verfasser strafbar (ausser die seite hätte offensichtlich strafbare inhalte, z.b. ILLEGALE DOWNLOADS- natürlich dürfte man keine seiten verlinken od verbreiten die gg das gesetz verstoßen! und als Webseitenbetreiber ist man für den Inhalt seiner Homepage komplett selbst verantwortlich; es wäre also deine pflicht zu überprüfen ob deine geposteten links rechtens sind denn:unwissenheit schützt vor strafe nicht!!