
AW: Abmahnung gewerblicher Verkäufer auf eBay
Nun, die gewerbliche Anmeldung besteht ja nur gegenüber ebay. Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt gegenüber dem Staat. Dadurch weiß auch das Finanzamt bescheid, dass man einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht. Ggf. verlangt das Finanzamt auch zumindest eine EUR oder erweiterte Buchführung (Kleinunternehmer / andere Unternehmensform).
Einen finanziellen Vorteil kannst du mit einer Abmahnung nicht erzielen. Es geht vielmehr darum, dass ein wettbewerbsstörendes Handeln unterlassen wird. Die Kosten für deinen Anwalt kannst du dir dann wiederholen. Aber einen Gewinn wird es nicht geben.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.