
AW: Kaufvertrag geschlossen bei teilweiser/fehlerhafter Lieferung von Onlineshop?
Jetzt die Frage:
Kaufvertrag ist durch Lieferung der Ware (wenn auch nur Teillieferung) zustande gekommen? Kann man verlangen den zweiten Lautsprecher geliefert zu bekommen? Wie siehts hier rechtlich aus? Ein angeblicher Fehler hätte ja spätestens dann festgestellt werden müssen, wenn der einzelne Lautsprecher verschickt wird ohne Angabe des Kunden welche Seite er den möchte.
Nunja, ein interessanter Fall
§150 Abs. 2 Alt. 2 BGB besagt, dass jede Annahmeerklärung, die einschränkend wirkt, als Ablehnung des gemachten Angebots und für sich als neues Angebot gilt. Somit wäre kein Kaufvertrag über zwei Lautsprecher zustande gekommen.
Jetzt wäre fraglich, ob ein Vertrag über den einen Lautsprecher geschlossen wurde. Eine Annahme des neuen Angebots des Shops liegt nicht vor, könnte aber übereinstimmend erklärt worden sein. Hier käme es jetzt auf die Umstände an, wie der Empfänger der Ware weiter verfahren ist.
Gruß
Hendrik