
AW: Einen gewerblichen ebay-Verkäufer abmahnen lassen?
Selbstverständlich kann man das. Allerdings schiene mir der Streitwert in einem derartigem Falle ein wenig zu gering, um sich einem sochen Kostenrisiko (Mahnbescheid) auszusetzen.
Was die Erfolgsausichten einer Klage angeht sehe ich keine Probleme, da das widerrufsrecht durch Rücksendung der Sache ordnungsgemäß ausgeübt wurde. Eine Frist hat zudem - aufgrund der fehlenden Aufklärung seitens des Unternehmers - nicht zu laufen begonnen.
Soweit dazu.