
AW: Besitzer - Käufer oder die Person die bezahlt ?
Hallo v3,
zunächst: bitte keine Einzelfälle schildern, da hier nur abstrakte Fälle besprochen werden dürfen. Wenn du spezifische Rechtsberatung brauchst, wende dich bitte an einen Anwalt 
Zu dem dargestellten Sachverhalt: Die Frage ist ja, ob die Freundin als Stellvertreter gehandelt hat oder ob es sich um eine Schenkung oder eine Gefälligkeit handelt.
Handelte sie als Stellvertreterin (sozusagen mit Erlaubnis und mit Auftrag ihres Freundes), so wirkt jede Handlung, die sie für den Vertretenen macht, für und gegen ihn. Heißt, sie streckt das Geld vor, der Vertretene müsste aber dann ihr, sofern sie es zurückfordert, erstatten.
Auch wenn es sich um eine Schenkung handeln sollte, könnte diese vom Schenker widerrufen werden (§ 530 I BGB). Dazu müsste aber grober Undank gegeben sein.
Beste Grüße
Hendrik