
AW: Online Präsentation mit fremden Internetseiten
Bei einer Kundenpräsentation findet weder eine Veröffentlichung noch eine Verbreitung statt, und um eine "öffentliche Zurschaustellung" handelt es sich auch nicht.
Ich sehe weder urheberrechtliche noch persönlichkeitsrechtliche noch markenrechtliche Gründe, die daran hindern könnten, die Konkurrenz-Präsentation in solchem Zusammenhang als (positives oder negatives) Beispiel zu verwenden, zu analysieren, zu vergleichen usw. usf.
Im übrigen: es wird die Meyer AG zweifellos interessieren, wenn man ihr bei der Präsentation zeigt: "Eure Konkurrenz Müller AG macht es so und so, und unser Entwurf für Euch ist besser, weil..."
Anonymisiert man den Konkurrenten an dieser Stelle, verpufft 90 Prozent der Wirkung der Gegenüberstellung.
Gute Unternehmen analysieren laufend den Marktauftritt ihrer Konkurrenten...
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.