Hallo,
ich habe drei Fragen:
Angenommen die AGBs eines (Internet)Unternehmens verbieten es sich neu anzumelden, wenn man frueher bereits gebannt wurde.
Was nun, wenn der gebannte User
1. sich unter einem anderen Namen wieder anmeldet (bei der Anmeldung muss eigentlich der richtige Name angegeben werden) und noch ein paar andere Dinge veraendert/beachtet, sodass das Unternehmen nicht weiss dass der User mit dem gebannten uebereinstimmt? (Es geht hier nicht drum illegale Dinge zu tun, oder Kosten zu umgehen, sondern einfach nur weiterhin die Services des Unternehmens in Anspruch nehmen zu koennen).
2. dieser User die "Anmeldung-trotz-gebannt" als Leitfaden auf seine Webseite setzt, sodass andere gebannte User sich auch wieder anmelden koennen.
3. Was nun, wenn der User diesen Leitfaden verkauft?
Kann der User wegen dieser drei Punkte vom Unternehmen belangt werden?
Vielen Dank fuer euren Rat.
Gruesse
Bernd