
AW: ebay transaktion abbrechen abgelehnt
Grundsätzlich hat der Käufer ein Recht, den gekauften Artikel zu bekommen. Schließlich wurde durch die Versteigerung ein gültiger Vertrag geschlossen. Aus diesem Vertrag hat der Verkäufer die Pflicht, dem Käufer den Artikel zu übergeben und zu übereignen, dieser muss den vereinbarten Betrag bezahlen.
Eine Möglichkeit, aus dieser Verpflichtung zu entweichen, wäre, sich mit dem Käufer über eine Auflösung zu einigen.
Neben dem Anspruch auf den Artikel könnte der Käufer, wenn der Artikel nicht übergeben werde kann, auch Schadensersatz geltend machen.