
AW: Missbrauch von "Titel" nach Heilmittelgesetz, wie vorgehen?
Hallo!
Leider ist der Begriff "Heilpraktiker" so nicht geschützt. Jeder kann sich "Heilpraktiker" nennen. Man macht sich nicht strafbar, solange man den Begriff "Facharzt" nicht verwendet. Nur wenn man sich als Arzt ausgibt macht man sich strafbar. Im medizinischen Bereich gibt es leider viele solche nicht geschützten Begriffe, die erst im Zusammenhang mit "Arzt" oder "Facharzt" zur geschützten Berufsbezeichnung werden. Daher wird eine Klage oder Abmahnung wenig Aussicht auf Erfolg haben. Irgendwo gibt es auch ein Urteil dazu, aber finden kann ich es nicht.
Gruß, René