Hallo,
wie verhält es sich, wenn jemand mit einem seiner Elternteile einen Internetshop eröffnen möchte?. Das Gewerbe (Kleingewerbe) soll auf den Elternteil laufen (Mutter). Diese Mutter muss ja auch im Impressum angeführt werden.
Der Domainvertrag läuft allerdings auf die Tochter, da diese damals die Domain gesichert hat.
Ist es trotzdem möglich den Namen der Tochter auch im Impressum anzugeben, obwohl sie nicht mit im Gewerbeschein steht?
Muss die Wohnortadresse der Mutter im Impressum angegeben werden, oder kann das die Adresse der Tochter sein? Von dort soll nämlich die Ware verschickt werden etc. Oder kann man dies bei der Gewerbeanmeldung schon angegeben werden, das die Firmenadresse eine andere ist?
Danke für die Einschätzung
Dirk