
AW: Ebay - Käufer will vom Kauf zurücktreten
§ 123 (1) BGB besagt, dass Willenserklärungen, die u.a. durch arglistige Täuschung bewirkt wurden, was ja bei Ihnen eindeutig der Fall ist, angefochten werden können.
§ 142 (1) BGB besagt, dass anfechtbare Rechtsgeschäfte, die angefochten wurden, von Anfang an nichtig sind.
Bei arglistiger Täuschung beträgt die Einspruchsfrist ein Jahr.
Es spielt auch keine Rolle, ob der Verkäufer vom Mangel gewusst hat. Wenn man eine Sache bewusst als neuwertig verkauft, hat man sich zu vergewissern, dass die Sache auch wirklich neuwertig ist.
Laut Gesetz muss der Artikel also zurückgenommen werden, in der Realität kann das natürlich sehr viel schwieriger werden.