Hallo!
Wenn ein "Online-Unternehmen" (Verkaufsportal, Provider, etc) eine Änderung seiner AGB vornehmen will, muß es die Vertragspartner darüber ja informieren, damit diese gegebenfalls widersprechen können - ob das nun schriftlich (per Post) oder elektronsich (per e-Mail) passiert ist sicherlich nicht so wichtig... ABER, wäre eine Mitteilung über die Änderung der AGB ausschließlich im Internet zulässig - also nur auf der Website des Unternehmens, sodass der Kunde gezwungen wäre, regelmäßig diese Seiten zu besuchen?
MfG,
bga