
AW: Meine kompletten Daten 1:1 kopiert!
Hallo Leodami!
Also, was dir schon mal helfen würde, wären Beweise, dass deine Seite schon mal online war und zwar zu einem Zeitpunkt, wo die andere Seite eben noch nicht online war. Wenn du sagst, dass deine Seite in einem gewissen Maß auch bekannt war, dann solltest du keine Probleme haben, dafür auch Zeugen zu finden.
Zu deiner Frage, ob er das darf, kann ich jetzt nur mal sagen: NEIN, das darf er nicht, wenn du die Seite komplett und OHNE Mithilfe deines Ex erstellt hast. Webseiten und deren Erscheinungsbild sind genau wie Bilder, Texte vom Urheberrecht geschützt. Und wenn er von dir erstellte Bilder, Grafiken, Texte usw. ohne deine Erlaubnis verwendet, dann hoffe ich für Ihn, dass er einen richtig großen und dicken Geldbeutel hat. Denn das könnte richtig teuer für deinen Ex werden.
Sollte er aber mitgeholfen haben, könnte dein Ex als Mit-Urheber in Betracht kommen und dann schaust du in die Röhre.
Was du jetzt machen kannst, ist folgendes: geh zu einem SPEZIALISIERTEN Anwalt für Urheberrecht und schildere ihm deinen Fall. Parallel dazu suchst du schon mal unabhängige Zeugen, die bestätigen können, dass deine Seite schon mal online war und vor allem, dass dein Name drunter stand. Dein Anwalt sollte dann ein Schreiben aufsetzen, wo dein Ex auf Unterlassung und zur Zahlung eines Schadenersatzes aufgefordert wird.
Dann hast du doch sicher auch noch das Schreiben der Automarke vorliegen, wo dir ein Nutzungsrecht der Bilder/Grafiken/Texte ... whatever ... eingeräumt wurde. Auch das kannst du als Beweis vorlegen.
Wenn du auch noch sämtliche Daten auf deiner Festplatte liegen hast, kann man auch da einen ersten Anscheinsbeweis führen, wann die Daten zuerst erstellt wurden bzw. geändert wurden.
Das alles sind kleine Mosaiksteinchen, die einem Gericht helfen können, damit es von deiner Urheberschaft überzeugt ist.
Aber wie gesagt, sprich das alles mal mit einem Anwalt für Urheberrecht durch.