
AW: Neutrale Bewertung bei Ebay/Rechtsanwalt
Mit welcher Begründung will denn da einer was für ein "Recht" eintreiben?!
Du kannst doch "neutral" bewerten, wen du willst und "geschadet" hast du damit auch keinem. Du hattest eine Begründung für "neutral" und das ist in Ordnung.
Ok, ich persönlich finde diese Reaktion ein wenig trotzig-hätteste du halt zuerst bewertet, hätte sicher auch nicht weh getan, aberd das ist Nebensache
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Ich sehe da keine Chancen für den SChreiber des Anwalts-Wisches!
Selbst wenn es "negativ" gewesen wäre, wird so was via Ebay geklärt und nicht per Anwalt.
Würde mich an deiner Stelle mal mit Ebay in Verbindung setzen und den Fall schildern. Denke,die werden dir ähnliches sagen.
Klingt so, wie diese ominösen Inkasso-Schreiben, nur dass es (angeblich) von einem Anwalt kommt.
Ich würde Ebay kontaktieren und ansonsten nichts darauf geben.
LG, Zettin