
AW: Urheberrecht Webseite unberechtigte Änderung statischer Inhalte
Vor allem anderen wäre zunächst mal zu klären, ob die Programmierung bzw. Gestaltung der Website überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießt...
Die optische und strukturelle Gestaltung einer Website, also ihr Aussehen, kann ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG sein. Dann genießt diese Gestaltung urheberrechtlichen Schutz, wobei es völlig egal ist, wie diese Gestaltung technisch erzeugt wird, statisch, dynamisch, etc.
Ebenfalls urheberrechtlichen Schutz genießen Computerprogramme, wobei HTML-Quellcodes keine Computerprogramme im Sinne des Urheberrechts sind, und es z.B. sehr umstritten ist, ob Javascript-Quellcodes die Anforderungen erfüllen, urheberrechtlich geschützt sein zu können.
Falls eine PHP-Konstruktion wie im beschriebenen Fall urheberrechtlichen Schutz genießt (das wäre erstmal zu klären), hat derjenige, der das Ding "programmiert" hat, natürlich aber keine Urheberrechte an den Inhalten, die vom Seitenbetreiber oder von Usern auf dieser Seite veröffentlicht werden.
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"Ausser diesem Hinweis in seinen AGB, sind keine weiteren Nutzungsrechte definiert.
"Das Copyright für Webseiten liegt in jedem Fall bei Urheber."
Diese Formulierung ist gelinde gesagt unsauber.
A) gibt es in Deutschland kein "Copyright", sondern ein Urheberrecht. B) regelt das Gesetz (und die Rechtsprechung dazu), was überhaupt urheberrechtlich geschützt ist und was nicht, und C) liegt das Urheberrecht automatisch immer beim Urheber, es ist auch nicht übertragbar (außer durch Vererbung).
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Fälle wie den beschriebenen kann man nur im konkreten Einzelfall unter Kenntnis aller Details analysieren. Nur so kann man einzuschätzen versuchen, was überhaupt urheberrechtlich geschützt ist, und welche Rechte der Kunde hat, seine Website zu verändern. Das Urheberrecht kennt eine sogenannte "Zweckbestimmungsklausel", und das heißt u.U. durchaus, daß das Nutzungsrecht des Kunden das Recht einschließen kann, notwendige Änderungen vorzunehmen, wenn es anderenfalls der beim Vertragsabschluss geplanten Nutzung der Website entgegensteht.
Hinzu kommt, daß eine Menge PHP-Code ohnehin unter GPL steht bzw. von jedermann frei verwendet werden darf, und es kann durchaus zulässig sein, der unsprünglichen Website-Konstruktion solche Teile des PHP-Codes zu entnehmen und sie nach eigenem Gusto weiterzuverwenden.
Insofern, wie gesagt, muß man solche Fälle immer erstmal ganz genau in all ihren Details analysieren, denn in den Details steckt regelmäßig das eine oder andere überraschende Teufelchen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.