Hallo!
Es geht um eine Software die kostenlos angeboten wird und mit einem Copyright belegt ist. Mit dem Inhaber der Software wurde besprochen, dass er gegen Bezahlung auf das Copyright der Software + Kopien verzichtet.
Das Urheberecht bleibt beim Programmierer/Inhaber und man kann nur ein Nutzungs- bzw. Gebrauchsrecht vertraglich festhalten, die eine Copyrightentfernung mit einschließt, richtig?
Es sollte doch ausreichend sein, wenn man kurz folgende Punkte festhält:
A überläßt B ein zeitlich unbegrenztes und übertragbares Nutzungs- und Gebrauchsrecht der Software C.
Copyright- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software C und Kopien der Software C dürfen von B entfernt bzw. verändert werden.
A sichert B das Recht zu die Software zu verändern, ergänzen und weiterzuentwicklen.
Ist man als "Käufer" B damit schon auf der sicheren Seite?
MfG