
AW: Möchte Portal verkaufen, das Artikel von anderen beinhaltet

Zitat von
CrEEp3r
Kann ich das Projekt jetzt einfach so mit "deren" Content verkaufen oder was muss ich tun damit das ganze 1. fair abläuft und 2. rechtens ist?
Gute Frage...
Wenn es sich um eine juristische Person (GmbH usw.) handeln würde, die verkauft wird, wäre es einfach. Die kann man mit all ihren Rechten und Ansprüchen verkaufen (und ihre Pflichten kauft man natürlich genauso mit).
Wenn aber eine Privatperson "einen Blog verkauft", dann sieht es m.E. etwas anders aus. Wenn Beiträge die nötige Schöpfungshöhe haben, um geschützte Werke im Sinne des UrhG zu sein, dann braucht der Betreiber des Portals ein Nutzungsrecht von den Autoren, um sie überhaupt veröffentlichen zu können.
Das wird dem Betreiber des Portals konkludent eingeräumt, wenn der User etwas postet - soweit, so gut, so einfach.
Ob aber nun dem Betreiber des Portals das Recht eingeräumt wird, seinerseits das Nutzungsrecht wiederum an einen Dritten weiterzulizensieren? Meines Erachtens: nein. Jedenfalls dann nicht, wenn das nicht ausdrücklich vorher so vereinbart wurde, in den Portal-AGB z.B.
Gibt es da vielleicht Standard-Verträge, die man von allen, die Artikel geschrieben haben, unterschreiben lassen kann, damit man mit deren Artikeln Geld machen darf?
Mit "Standard-Verträgen" kommt man da eher nicht weiter. Es dürfte sich lohnen, sich von einem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.