Hier eine Frage zu einer verweigerte Annahme einer Mahnung:
Vorgeschichte:
1) Eine Privatperson ersteigert bei Ebay einen Artikel , dieser kommt aber aufgrund fehlerhafter Verpackung defekt an.
2) Die Privatperson/Käufer reklamiert, Verkäufer sagt er meldet den Schaden beim Versandunternehmen. Käufer schickt dem Verkäufer Bilder der defekten Ware und wartet undbekommt über Wochen keine Nachrichten mehr (auch auf Nachfrage).
3) Käufer wendet sich an Versandunternehmen und erfährt, dass die Schadensmeldung schon vor Wochen abgelehnt wurde.
4) Käufer schreibt Mahnschreiben an Verkäufer in dem er ihn darauf hinweist, dass er immer noch auf Schadenersatz in Form eines funktionstüchtigen Ersatzartikels oder einer Rückzahlung wartet (und fordert dass dies in den nächsten 2 Wochen geschehen soll) und verschickt es per Einschreiben.
5) Verkäufer verweigert Annahme des Einschreibens.
Frage: Ist das Mahnschreiben trotzdem rechtlich gültig und kann man den bekannten Weg eines zweiten Mahnschreibens und ein eventuell darauf folgenden gerichtlichen Abmahnung weitergehen?
(Diesen Weg ist der Käufer nämlich schon einmal erfolgreich gegangen)
Danke für alle Antworten schomal im voraus!