
AW: Automatische Vertragsverlängerung bei Umzug
Das ist ganz davon abhängig, was mit dem Anbieter vereinbart wurde / in den AGB steht. Grundsätzlich kann man wohl davon ausgehen, dass die Vereinbarung über einen Anschluss an Adresse XY erfolgt. Der Anbieter wäre also nicht verpflichtet den Anschluss an einer anderen Adresse bereitzustellen. Demnach wäre die Änderung dann ein Änderungsvertrag, der natürlich dann auch unter den Bedingungen des Anbieters (Verlängerung der Laufzeit) laufen kann.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.