
AW: Willkürliche Kündigungsfrist???
Keine wirksamge Kündigung zum ersten Zeitpunkt (weil Frist versäumt) -> Vertrag besteht fort -> auch die Gegenleistung (Domain) muss erbracht werden. Außerde du hast nicht zum nächst möglichen Termin gekündigt, sondern quasi "ich will sofort die Domain gelöscht haben", dann ist natürlich klar, dass die Domain gelöscht wird, aber noch zu bezahlen ist.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.