
AW: Mitbewerber zeigt Video auf seiner Webseite
Wenn man einen Film bei Youtube hochlädt, räumt man erstens mal Youtube diverse umfangreiche Nutzungsrechte für den Film ein. Zweitens gehört dazu meines Wissens auch das Recht für Youtube, nun wiederum Dritten Nutzungsrechte an dem Film einzuräumen.
Ob die Nutzung des Films durch den Konkurrenten urheberrechtlich zulässig ist, weiß man, wenn man die Nutzungsbedingungen von Youtube sorgfältig prüft.
Davon völlig abgesehen könnte das unter Umständen aber ein Verstoß gegen das UWG sein (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).
Will man genaueres wissen, konsultiert man am besten einen Anwalt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.