
AW: AGB's für Onlineshop und Gesetze
Also AGB ersetzten grundsätzlich erstmal das, was Gesetz vorschreibt, da hast du recht. Beim Widerrufsrecht ist aber vorgeschrieben wie die Belehrung zu erfolgen hat - also man kann nicht schreiben: "jo, du hast ein Widerrufsrecht nach § XY".
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.