Hallo, liebe Gemeinde!
Folgender Sachverhalt:
A arbeitet im Werkschutz der Sicherheitsfirma XY.
Es ist tiefster Winter. Eigentlich müsste A gegen
Ende des Dienstes einen Kontrollgang auf dem Gelände des Werks durchführen.Es ist ihm dafür allerdings zu kalt. Dies teilt er daraufhin seinem Arbeitgeber B
mit, der dafür Verständnis zeigt, und trotzdem einen
(nicht erfolgten) Kontrollgang ins Firmen-Wachbuch
einträgt.
Hat B sich der Urkundenfälschung §267 StGB
strafbar gemacht?
Fakt ist ja, dass es sich bei dem Wachbuch
um eine Urkunde handelt.
Allerdings könnte man mit verschiedenen Punkten jeweils für und gegen eine Urkundenfälschung
argumentieren.
Dafür spricht doch, dass B den Inhalt des Wachbuchs verändert, indem er den nicht erfolgten
Kontrollgang trotzdem als solchen einträgt.
Dagegen spräche aber doch, dass er die Urkunde ja als solches nicht verfälscht. Er trägt die Angaben ja selber ein, und sie werden ja hinterher durch niemanden nachträglich verfälscht.
Wie ist denn die Sache nun zu bewerten?
Gruß
Sascha