
AW: Markenrechtsverletzung Wortmarke Wersche
Klar ist schonmal das sein Schützen der Wortmarke vor der Gründung des Vereins liegt.
Allerdings ist zu Prüfen in wie fern die Wortmarke geschützt ist.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber meiner Meinung nach müssen bei dem Schützen der Wortmarke auch bestimmte Kategorien angegeben werden in welchem Bereich der schutz zählt.
Außerdem besteht meiner Meinung nach keinerleih Verwechslungsgefahr mit der Seite von [url]www.wersche.de[/url] und kerbborsche-wersche.de
Wenn die Abmahnung nicht von einem Anwalt kam sondern direkt von der Firma ist zu prüfen ob dies überhaupt rechtens ist.
Am besten mit einem Anwalt über Markenrecht in Verbindung setzen und prüfen was den überhaupt an dem Wort: Wersche geschützt ist