
AW: Domain vom Anbieter einklagen?
Man ist Inhaber der Domain. Die Domain wird in deinem Auftrag registriert, der Anbieter als "Verwalter" eingetragen. Insofern hat man auch einen Anspruch die Domain umzuziehen. Bei Problemen sollte der neue Anbieter oder die Denic direkt helfen können.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.