
AW: Meine Hochzeitsfotos auf meiner Homepage?

Zitat von
AngelDust_666
Darf sie verlangen die Bilder zu löschern oder einzelne Personen unkenntlich zu machen?
Ja.
Wenn sie nicht ausdrücklich ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt hat, dürfen die Fotos nicht ohne ihre Einwilligung veröffentlicht werden, und entsprechend kann sie verlangen, eine Veröffentlichung zu unterlassen.
"Personen unkenntlich machen" ... erstens könnten das die abgebildeten Personen verlangen, denn die haben ein "Recht am eigenen Bild". Zweitens kann die Tante natürlich, wenn sie das möchte, auch etwas sagen wie: "Ihr dürft die Bilder veröffentlichen, aber nur wenn die Personen unkenntlich gemacht werden."
Klingt ein bißchen so, als hätte die Tante Angst, wegen der Veröffentlichung von den abgebildeten Leuten belangt zu werden. Davor müsste sie allerdings keine Angst haben - dafür haftet ggf. Ihr, nicht die Fotografin.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.