Hallo,
ich habe mir vor einigen Tagen mir ein Hosting-Paket bei einem Webhoster bestellt. Habe dort meine Daten eingetragen und eine E-Mail zur Bestätigung mit Link zur Validierung (vom Hoster im Nachhinein als Aktivierungslink bezeichnet) meiner Daten erhalten. Habe diesen auch benutzt und ja meine Daten zu bestätigen.
Leider habe ich zwei Tage später meine betriebliche Kündigung erhalten, was mich dazu verleitete diesen Vertrag zu widerrrufen. Da dieses alles innerhalb von einer Woche geschah, hatte ich dadurch den in den AGB verankerten Zeitraum von 14 Tage eingehalten.
Nur leider habe ich heute mir nocheinmal die AGB durchgelesen und musste feststellen, dass folgender Punkt in den AGB festgesetzt ist.
Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn WebGo24 mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download, Vertragszusendung, Anklicken eines Verifizierungslinks, etc.).
Darf ein Hoster so einen Punkt festlegen? Erlischt nach deutschem Recht wirklich mein Widerrufsrecht, nur weil ich einen Link dedrückt habe? Obwohl ich dadurch nur meine Daten bestätigen sollte.