
AW: Namen rechtlich Schützen?
Urheberrechtlich geschützt sind "Werke" im Sinne des UrhG, einen aus dem UrhG resultierenden "Leistungsschutz" haben außerdem Computerprogramme, Datenbanken u.ä. - näheres kann man im UrhG nachlesen.
Urheberrechtlicher Schutz entsteht automatisch in dem Moment, wo der Urheber das Werk erschafft. "Urherberrechtlich schützen lassen" geht mithin zumindest in Deutschland nicht. Ein Werk ist entweder von Gesetzes wegen geschützt, oder es hat keinen Schutz, weil es die Anforderungen dafür nicht erfüllt.
Ein Name kann nie ein "Werk im Sinne des Urheberrechts" sein. Ein Name kann aber u.U. als "Marke" geschützt werden bzw. geschützt sein.
Zum Beispiel durch einen Eintrag ins Markenregister, oder auch durch den Verkehrsgebrauch als Marke.
Kosten für eine Markeneintragung? Mal nach "Kosten + Markeneintragung" googlen oder das Bundespatentamt fragen, das ist für das Markenregister zuständig.
Die eigentlichen Kosten entstehen aber nicht durch die Eintragung, sondern durch die vorherige Recherche durch einen spezialisierten Anwalt, der tunlichst vorher überprüfen sollte, ob die eigenen Markeneintragung nicht mit schon bestehenden Markenrechten Dritter kollidiert.
Last but not least können bestimme Dinge nicht als Marke eingetragen werden, z.B. weil sie Allgemeinbegriffe sind.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.