
AW: Urheberrecht Beweisen !

Zitat von
Robby100
wie kann ich dann im Zweifelfallbeweisen das es wircklich meine Fotos sind ???
In jeder geeigneten Weise, die das Gericht überzeugt. (Falls es zu einem Prozess kommt.)
Also z.B. durch Zeugen. Oder durch unmittelbar davor und danach gemachte Aufnahmen. Oder durch das Vorhandensein einer (größeren) Originaldatei.
EXIF-Daten oder IPTC-Informationen, die in Bilddateien hineingeschrieben sind, haben zunächst mal überhaupt keine Beweiskraft, weil man die mit einfachsten Mitteln nach Belieben manipulieren kann.
EXIF-Daten können aber grundsätzlich trotzdem manchmal sehr hilfreich sein - dann nämlich, wenn der "Bilderdieb" keine in seiner Bilddatei hat.
Man kann zwar durchaus "erfundene" EXIF-Daten in eine Bilddatei hineinschreiben, aber man stößt da schnell auf gewisse mathematisch-physikalische Probleme...
Nach einfachen mathematischen Formeln lassen sich nämlich die Relationen zwischen Brennweite des Aufnahmeobjektivs, Größe der Wiedergabe auf dem Film oder hier auf dem Chip (ergo im Pixelbild) und Größe des fotografierten Objekts ermitteln.
Beispiel: ich fotografiere einen Menschen, dessen Hand von der Mittelfingerspitze bis zur Handwurzel 25cm lang ist. Auf dem Film bzw. Chip (ergo im Pixelbild) ist die Hand "x Pixel lang", woraus sich X Millimeter der Chip-Größe ergibt. Mit diesen beiden Daten kann ich die verwendete Aufnahmebrennweite errechnen.
Oder umgekehrt, simpler Dreisatz, wenn ich die Aufnahmebrennweite und die Abbildungsgröße auf dem Chip (im Pixelbild) kenne, kann ich die tatsächliche Länge der Hand errechnen. Sowohl Verkehrsüberwachungskameras für "Abstands-Sünder" als auch die Auswerter von Luftaufklärungsfotos verwenden diese simple Rechnung bei ihrer Auswertung von Fotos...
Für den "Fälscher von EXIF-Daten" resultiert daraus ein fast unlösbares Problem. Nur wenn er zwei der drei Parameter kennt, kann er einen mathematisch plausiblen dritten Wert errechnen. Wie hoch der Eiffelturm ist, kann man ja noch ermitteln, wie lang die Nase von Fräulein Meisenbichler ist dagegen aber kaum. Vor allem dann nicht, wenn man gar nicht weiß, daß die abgebildete Person Fräulein Meisenbichler ist...
In der Praxis bedeutet das: wenn ich als Urheber die EXIF-Daten aus meiner Bilddatei entferne, bevor diese "mein Haus verlässt" und z.B. im Internet veröffentlicht wird, dann hat ein "Bilderklauer" keine EXIF-Daten zu diesem Foto, und rechnerisch plausible zu fälschen wird ihm fast immer unmöglich sein, zumindest aber ist es mit erheblichem Aufwand verbunden, denn man müsste ja nicht nur diese drei Werte erfinden, sondern noch Dutzende weitere dazu.
Das bedeutet wiederum: der wahre Urheber kann immer eine Originalbilddatei mit korrekten EXIF-Daten vorlegen, der "Bilderklauer" fast nie, wenn der Urheber die EXIF-Daten vor einer Weitergabe aus der Datei gelöscht hat.
Wenn der Urheber weiterhin nie eine Datei in Originalgröße herausgibt (oder nur an vertrauenswürdige Dritte), sondern - was ohnehin technisch sinnvoll ist - im WWW nur kleinere, oder zumindest höher komprimierte JPEG-Dateien veröffentlicht, hat er selbst immer Datenmaterial, das der "Bilderklauer" nicht vorweisen kann.
Eine Beweisführung über die EXIF-Daten wie oben beschrieben wird vor Gericht vermutlich einen Gutachter brauchen, aber das kann letzlich jeder Physiker, der Grundkenntnisse in Optik hat. (Außerdem gibt es mittlerweile sogar schon gerichtlich anerkannte "Foto-Forensiker"...)
Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung weitestgehend frei. Wenn Herr Meier sagt "Das Foto habe ich letztes Jahr in Venedig gemacht!" und Herr Müller sagt "Dieses Foto habe ich vorletztes Jahr in Venedig gemacht, und hier sind die 25 davor gemachten Fotos und die 25 danach gemachten Fotos - bitte beachten Sie die Abfolge der EXIF-Aufnahme-Uhrzeit, bis auf die Sekunde lässt sich die Abfolge der Bilder nachvollziehen, und wie Sie sehen, Herr Vorsitzender, habe ich unmittelbar vor dem umstrittenen Foto drei fast identische Fotos gemacht, wobei mir bei Nummer 2 und 3 ein Passant durchs Bild gelaufen ist, und nach dem umstrittenen Foto sehen Sie hier das darauf folgende, wo ich den Bildausschnitt ein bißchen nach rechts verschoben habe, um die Gondel ganz ins Bild zu kriegen, die auf dem umstrittenen Foto angeschnitten ist..."
Dann wird der Richter sagen "Ich denke, wir können das an dieser Stelle abbrechen, an der Urheberschaft des Klägers bestehen für das Gericht keinerlei Zweifel." Punkt.
In der Praxis übrigens drehen sich Urheberrechtsstreitigkeiten vor Gericht um wirklich alles mögliche und unmögliche, aber nur sehr, sehr, sehr selten um die Frage der tatsächlichen Urheberschaft. Das kommt wirklich nur sehr selten vor.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.