Hi
Bin neu hier, und hab aber auch schon eine Frage.
Wie sieht es eigentlich mit Bildern ( selbst geschossen ) aus, die man einer Person zur privaten Nutzung überlässt. Wohlgemerkt nur zur privaten Nutzung.
Diese Person jedoch damit eine HP bestückt die wohl Kennwortgeschützt ist, jedoch ein Gästebuch besitzt, und somit diversen Personen zugänglich gemacht wird, welche weder mit der Person verwandt noch verschwägert sind.
Eine Untersagung der Verwendung meiner Bilder auf dieser HP wurde von mir erteilt, daraufhin erfolgte eine Sperrung meines Accounts.
Für mich persönlich ist eine HP welche ein Gästebuch besitzt und zu welchem fremde "auserkorene" Besucher Zutritt erhalten keine private HP mehr. Und erst recht nicht wenn auf dieser HP Bilder gezeigt werden, deren Nutzung ich ausschließlich privat zugesichert habe.
Eine Kontrolle meinerseits bezüglich der Nutzung dieser Bilder ist durch meine Accountsperrung nicht mehr möglich.
Derzeit bin ich am überlegen ob ich mir nicht eine einstweilige Verfügung einholen sollte, und den Vollzug/bzw.die Kontrolle zu Lasten des HP- Betreibers einem Anwalt übergeben sollte.
Danke für eure eventuellen Antworten.
Gruss
Werner