
AW: Belästigung und Stalking durch E-Mail
Hallo Agent!
Interessant wäre vielleicht zuallererst mal, ob die "Drohungen" auf irgend etwas fußen, soll heißen, dass du dich der Sachen schuldig gemacht hast, die dir vorgeworfen werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du eventuell bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken, nach der dem Absender eine weitere Belästigung untersagt wird. Tut er es dennoch, drohen ihm empfindliche Strafen.
Aber das Beste ist, wenn du dich mal mit einem Anwalt zusammen setzt, der Ahnung von der Materie hat. Der kann dich da wesentlich besser beraten.