
AW: Sachbeschädigung oder nicht?
Der Mauer ist tatsächlich NICHTS anzusehen? Dann ist ja auch nichts kaputt. Ob ein Versuch vorliegen kann, hängt natürlich von der Einstellung des Täters ab. Wollte er die Mauer beschädigen oder eigentlich nur sein Auto / sich selbst?
Bezüglich der zweiten, sehr interessanten Frage, die zunächst auch umstritten war, ein Verweis auf ein Beschluss des BGH, Beschluß vom 14.07.59 - 1 StR 296/59. In der Regel wird wohl eine Sachbeschädigung verwirklicht sein.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.