
AW: Urheberrecht wird behauptet
Hallo Mausi55!
Also: zuallererst solltest du dich mit einem spezialisierten Anwalt zusammen tun, der sich bei sowas richtig gut auskennt (Marken-/Patent-/Urheberrecht).
Aber Fakt ist erstmal der: irgend jemand hat behauptet, dass du ein eingetragenes Geschmacksmuster verletzt hast. Das gilt es natürlich seitens des Behaupters im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu beweisen. Wenn jemand so etwas behauptet, dann muss er das im Zweifelsfall auch vor Gericht einwandfrei beweisen können!!! Aber vorerst ist er erstmal im Recht. Und somit musst du auch (zumindest vorerst mal) die Verbreitung einstellen, ganz egal, ob die Behauptungen der Gegenseite richtig sind oder eben nicht. DU (!!!) solltest und musst erstmal den behaupteten Verstoß beseitigen bzw. unterlassen. Es stehen sonst Ordnungsstrafen von bis zu 250.000,- Euro und/oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten gegen dich im Raum, die im Weg einer einstweiligen Verfügung dann auch fällig werden können.
Ob allerdings wie in deinem Fall ein (einfaches) Herzmotiv als Geschmacksmuster in Form und Farbe (sehr wahrscheinlich rot?!?!?) eingetragen werden kann bzw. es das schon ist, lasse ich jetzt erstmal so dahin gestellt. Mir persönlich ist das zu allgemein, schließlich findet man ja an allen Enden und Ecken irgendwelche "Herzchen-Darstellungen". Aber ob dem tatsächlich so ist, kann ein spezialisierter Anwalt ohne Probleme herausfinden. Eine gewisse Burger-Braterei ist z. B. mit dem Versuch, ihrem Slogan "Ich liebe es" eintragen bzw. schützen zu lassen, auch schon gescheitert, weil es eben zu allgemein war. Wenn dem aber tatsächlich so ist, dass da ein Geschmacksmuster exsistiert, dann hast du leider Pech gehabt und darfst das Motiv eben nicht mehr verwenden.
Aber generell solltest du dich auf jeden Fall mit einem Anwalt unterhalten, der sich mit sowas auskennt. Vielleicht kann dir jemand hier im Forum einen guten Anwalt nennen.