Hi forum,
ist es eigentlich ausreichend, eine Rechnung dem Kunden per E-Mail zu senden? sind dabei Besonderheiten zu beachten?
danke für Antworten,
gruß,
firestarter
Hi forum,
ist es eigentlich ausreichend, eine Rechnung dem Kunden per E-Mail zu senden? sind dabei Besonderheiten zu beachten?
danke für Antworten,
gruß,
firestarter
Rechnungen per email sollten mit einer digitalen Signatur versehen sein. Nur so kann der Kunde daraus "offilziell" die Mehrwertsteuer ziehen. Ohne digitale Signatur kann es sein, das das Finanzamt ihm die Erstattung der Vorsteuer verweigert.
Hat der Kunde damit bereits schlechte Erfahrungen gesammelt, passiert es, das er die Bezahlung der Rechnung verweigert, bis diese ihm per Post gesendet wurde.
Mehr Informationen gibt es hier: [url]http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/5980-rechnung-onlineshops-signatur.html[/url]
Ganz sicher kann man gehen, indem man auf eine Lösung zurückgreift, die in eine Rechnung nach Bedarf direkt vor dem Versand eine SIgnatur einfügt. Das geht z.B. bei easybill: [url]http://www.e-recht24.de/easybill.html[/url]
Hallo Firestarter,
es reicht meist nicht, eine Rechnung per E-mail zu senden. Digital verschickte Rechnungen werden bei Finanzamt/Gericht in der Regel nicht anerkannt. Und im Zweifelsfall kann der Kunde sich weigern zu zahlen; eine Rechnung muss eine Art Urkunde sein, und noch sind E-mails und deren Anhänge (auch nach Ausdruck) nicht als Urkunde anerkannt.
Man kann probieren, eine digitale Signatur zu benutzen; aber um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich eine Rechnung (an Kunden) mit der guten, alten Post schicken.
liebe grüße
Die Frage ist, wofür ausreichend. Zum Bezahlen ist es immer ausreichend !
Und wieso sollten sie beim Gericht nicht anerkannt werden (wenn sie vorliegen)? Das Problem ist, wenn sie nicht vorliegen (oder der Erhalt verneint wird) ...
Für die Einreichung beim Finanzamt siehe dieser Beitrag
[url]http://forum.e-recht24.de/1646-rechnung-per-email.html[/url]
Ich habe so ein ähnliches Problem !!!
...
Ich bin erst 13 Jahre alt und habe mich aber auf einer seite angemeldet die erst ab 18 ist !
dort stand nichts von zahlen, also meldete ich mich an !
sofort danach kam eine mail mit meiner Ip adresse, meiner E-mail und sah leider sehr echt aus ...
sie meinte ich müsste 59 euro bezahlen weil ich mcih dort angemeldet habe !
Ich will meinen Eltern ncihts darüber sagen, weiß aber nicht ob ich es einfach ignorieren soll oder handeln !
sie gaben sogar Hotline Hummer und Adresse.
was soll man tun??
Zunächst kann, wenn es keine Abzockseite ist, die Bezahlung durchaus verlangt werden. Dann hilft auch ein ignorieren nicht. Im Gegenteil, das kann alles noch schlimmer machen, wenn dann erst versucht wird, den Betrag mittels der rechtlichen Möglichkeiten (Mahnung, Inkasso, Vollstreckung) einzutreiben.
Es müsste also erstmal geprüt werden, ob die Rechnung berechtigt ist. Wenn ja, muss entsprechend gehandelt werden. Wenn nein, auch.
Es führt also kein Weg daran vorbei, die Eltern einzubeziehen, denn nur die können überhaupt was machen, es sei denn, du willst dir schon jetzt deine Zukunft verbauen.
Und egal wie, deine Eltern werden es füher oder später mitbekommen, spätestens dann, wenn der Brief von einem Anwalt ins Haus flattert, dann wird alles viel schlimmer (das kannst du Leuten, die sowas schon hinter sich haben, ruhig glauben)
Deswegen solltest du anfangen, zu dem zu stehen, was du machst. Unangenehme Dinge wirst du im Leben noch oft machen müssen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
...ok
danke
Ich werde das meinen Eltern also sagen müssen
Es war eine Seite wo nicht stand das man Bezahlen musste.
Aber die nachricht war ziemlich schocierend genau.
Dort wurde ebenfalls gesagt das viele diese Briefe ignorert haben.
Wie muss ich jetzt vorgehen?
Den Eltern sagen, ok.
Soll ich denen einen Brief schicken oder E-mail schreiben?
denn ich ahbe ja selbst eine Email bekommen und die Adresse die dort angegeben war, war in POTSDAM !!
Ich würde folgendes Vorgehen vorschlagen:
- den Eltern sagen
- die sollen prüfen, ob es eine der bekannten Abzockseiten ist
- wenn ja: Anzeige erstatten (z.B. bietet sich Betrug an) und gleichzeitig den "Anbieter" darübver informieren und der Rechnung widersprechen
- wenn nein: Dem Vertrag widersprechen, da kein Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt und der Vertrag wegen Minderjhährigkeit somit nichtig ist.Das klingt stark nach einer Abzockerseite, trotzdem sollte man sich nicht darauf verlassen, dass nichts passiert. Solche "Anbieter" sind sehr schnell mit Inkassounternehmen ...Dort wurde ebenfalls gesagt das viele diese Briefe ignorert haben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Wie kann ich merken das es keine Abzockseite ist?
..meine Eltern kennen sich da garnicht aus !
Normalerweise würde ich sagen "Anwalt fragen"aber das wäre hier etwas überzogen.
Hast du niemanden, der sich ein klein wenig mit den rechtlichen Problemen des Internet auskennt? Das wäre die beste Variante.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
hmm ...
naja
ich glaube nicht
aber egal ...
Ich sage das einfach meiner Mutter
und frage iob sies einfach bezahlt...
sonst ist das so viel Arbeit !
Besser ich habe 60 euro schulden bei ihr als so was...
Meine Mutter weidert sich zu bezaheln...
Sie hat gesagt, das ich ja erst 13 alt bin und mciha uf dieser Seite ungewollt angemeldet habe ...
Aber ist das Richtig?
Ichmeine, sie können doch trodtzem npch das Geld von mir verlangen !
Nicht ganz, denn das sind zwei verschiedene Sachen:Sie hat gesagt, das ich ja erst 13 alt bin und mciha uf dieser Seite ungewollt angemeldet habe ...
Aber ist das Richtig?
Dadurch ist (wenn ein Vertrag zustande gekommen ist) dieser schwebend unwirksam. Wenn ein Erziehungsberechtigter widerspricht, ist der Vertrag von Anfang an nichtig (man muss nicht zahlen)das ich ja erst 13 alt bin
Das ist was anderes. Wenn nicht eindeutig war, dass eine Kostenpflicht besteht (Abzockerseitenmciha uf dieser Seite ungewollt angemeldet habe ...), dann ist überhaut kein Vertrag zustande gekommen. Dann spielt das Alter auch keine Rolle.
Wenn deine Mutter ordnungsgemäß widerspricht (sich also eins von beiden raussucht, wie sie gegen die Rechnung vorgehen will) dann nicht. Wenn sie sich einfach nur "stur" stellt und gar nichts tut, dann können die durchaus das Geld immer wieder fordern - und irgendwann wäre es dann auch egal ob ein Rechtsgrund besteht oder nicht, dann müsstes du zahlen ...Ichmeine, sie können doch trodtzem npch das Geld von mir verlangen !
Wichtig ist also, dass ein Erziehungsberechtigter etwas tut und dem Vertrag oder/und der Rechnung ordnungsgemäß widerspricht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Das ist fake...
ICh habe mich in anderen Foren erkundigt und gesehen wie sie es machen.
Es gibt sogar videos auf youtube, die eine Anmeldung auf so eine Seite zeigen und aber asgen das dort nichts passieren wird.
Aber was mich schon ein wenig sorgt ist, das es manche Leute gibt, die meinen man sollte lieber bezahlen, oder meinen, das bei ihnen bereits Das Gericht da war usw ...
Ich danke dir so!!!
Ich hatte erst total Panik .... wow
Daraus schließt man : Internet hat gute und schlechte seiten hehe
...vielen vielen dank!!!![]()
Davon würde ich nicht ausgehen. Denn nicht jeder Seitenbetreiber handelt gleich.Es gibt sogar videos auf youtube, die eine Anmeldung auf so eine Seite zeigen und aber asgen das dort nichts passieren wird.Das auf keinen Fall, wenn es keinen Rechtsgrund dafür gibt. Denn genau darauf setzen solche Seiten. Und solange auch nur einer bezahlt, solange wird es solche Seiten noch geben. Erst wenn die merken, es macht keinen Sinn mehr ...Aber was mich schon ein wenig sorgt ist, das es manche Leute gibt, die meinen man sollte lieber bezahlenDas waren bestimmt die, die den Videos bei Youtube geglaubt haben. Es gibt einfach zu viele, die glauben die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben.oder meinen, das bei ihnen bereits Das Gericht da war usw ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Aber hätte man ein Recht auf eine Rechnung, wenn man nur eine Online-Rechnung erhalten hätte? Also das Paket kommt an - Ware alles o.k., aber keine Rechnung liegt bei. Hätte man ein Recht darauf?
Was ist, wenn man mal was zu reklamieren hätte, dann hätte man ja nix in der Hand.
Lieben Dank
Julia
Eine "Art Urkunde" gibt es nicht, es gibt nur Urkunden oder Nicht-Urkunden.
Eine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine Urkunde, in der über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.
Urkunden werden auch nicht "anerkannt" oder "nicht anerkannt". Eine Urkunde ist eine Urkunde. Es wird höchstens der Inhalt einer Urkunde als nicht korrekt angezweifelt.
Es reicht völlig aus, wenn die Rechnung per Mail verschickt wird und der Rechnungsempfänger sie sich selbst ausdruckt.
Er hat dann nämlich auch nix anderes in der Hand als wenn der Rechnungssteller die Rechnung auf Papier mit der Post verschickt - Rechnungen werden ja nicht unterschrieben.
Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung. Nicht mehr, nicht weniger. Für die steuerliche Absetzbarkeit müssen digitale Rechnung nicht digital signiert sein. (-> Steuervereinfachungsgesetz, in Kraft getreten 1.7.2011)
Geändert von TomRohwer (14.06.2012 um 20:14 Uhr)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.