
AW: Bildrechte Mannschaftsfoto

Zitat von
Lars82
Hallo, ist es nicht so, dass wenn mehr als 3 personen auf einem Foto sind - dann hat keine einzelperson überhaupt irgendwelche Rechte an dem Bild??!!
Nein. Das war schon immer eine Spinne im Yuccapalmenwald, und es ist auch heute eine.
Das "Recht am eigenen Bild" gilt völlig unabhängig davon, wieviele Personen auf einem Bild zu sehen sind.
Kein Recht am eigenen Bild besteht z.B., wenn eine Person nur "Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme" ist. Das ist sie, vereinfacht gesagt, dann wenn man sie weglassen oder durch eine andere Person ersetzen könnte, ohne daß sich am Bildinhalt oder der Bildgestaltung etwas wesentliches ändert.
Beispiel:
Ein einzelner Mensch, der auf einem Foto vom Kölner Dom vorn links in der Ecke zu sehen ist, kann "Beiwerk" sein und muß dann die Veröffentlichung hinnehmen.
Ein komplettes Synphonieorchester, das vor dem Kölner Dom Aufstellung genommen hat, ist zweifellos kein "Beiwerk", denn das Foto wäre ein völlig anderes, wenn man es wegließe oder durch eine Fußballmannschaft ersetzte.
(Das Synphonieorchester vor dem Kölner Dom könnte u.U. ein "Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte" sein, und müßte deshalb dann auch eine Veröffentlichung - in diesem Kontext! - hinnehmen, aber das wäre dann wieder eine andere Baustelle...)
Von der Frage mal abgesehen, ob einer der Ausnahmetatbestände des KUrhG §23 greift, die das Recht am eigenen Bild obsolet machen, wäre außerdem zu prüfen, ob durch die Veröffentlichung "ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird." (Ebenfalls §23 UrhG) Dann ist sie nämlich trotzdem nicht zulässig. Das wird aber dann zur Abwägungsfrage, die letztlich nur ein Gericht entscheiden kann.
Ich würde stark dazu tendieren, das Mannschaftsfoto eines Sportvereins als "Bildnis auf dem Bereich der Zeitgeschichte" anzusehen, vor allem dann, wenn der Zusammenhang der Veröffentlichung die Darstellung der Vereinsgeschichte ist. (Nutzung für Viagra-Werbung wäre natürlich was anderes.)
Ich sehe auch kein "berechtigtes Interesse" eines Ex-Vereinsmitgliedes, nicht in diesem Kontext gezeigt zu werden.
Aber für solche Streitigkeiten gibt es Rechtsanwälte, ich würde empfehlen, einen solchen zu konsultieren, der sich auf Medienrecht spezialisiert hat.
Vereinsmitglieder, die im Streit aus dem Verein ausgeschieden sind, haben nach meinen Beobachtungen oft eine heftige Neigung, absurde Vendettas führen zu wollen. Da sieht man sich dann eh vor Gericht...
Zum Weiterlesen: [url]www.fotorecht.de[/url] von RA David Seiler.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.