
AW: Anzeige einer Seite innerhalb einer anderen
Wow, hey, die konkludente Zustimmung bezieht sich doch auf die Anzeige der Miniaturvorschei in der direkt von Google erstellten Seite. Über iFrames wurde in dem Urteil doch gar nichts gesagt.
Ich würde sowieso anders ansetzten. Zunächst beurteilen, ob sich die Seite die Inhalte zu eigen macht, oder, ob deutlich wird, dass die Inhalte fremde sind und nur - aus welchem Grund auch immer* - in einem Frame angezeigt werden.
*: könnte z.B. ein "Onlinebrowser" sein, bei dem man dann den unglaublichen Vorteil hat Bookmarks online zu speichern. .. Was die Rechtssprechung dazu sagt, weiß ich nicht. Jedenfalls kann man bei so einem Projekt mit Abmahnungen rechnen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.