Wie es aussieht, brauche ich diesmal wirklich Hilfe von einem Anwalt. Ich habe für ~440 Euro einen LCD TV verkauft. Nun bekam ich vom Käufer eine Mail:
"Hallo verkäuferxxxx,
das ist mir jetzt aber unangenehm....entschuldigung aber, meine freundin hat sich bei gebotabgabe vertipt, ihr ist ein zahlendreher unterlaufen..sie wollte garnicht so viel bieten. Bitte stronieren sie den verkauf unter probleme klären und bieten sie an den nächsthöcheren bieter...sie kann den artikel nicht zahlen...ich werde die aktion bestätigen und sie kriegen die verkaufsprovision erstatten von ebay.
Viel dank
- käuferxxx"
Das ganze klingt einfach viel zu unglaubwürdig. Man wird schließlich bei eBay nochmal gefragt ob das Gebot wirklich abgegeben werden soll oder nicht. Notfalls kann man sein Gebot zurückziehen lassen und darüber hinaus hätte man mich wärend der laufenden Auktion auch anschreiben können von wegen "so und so".
Ich habe jedenfalls keine Lust mehr auf Diskussionen über eBay. Diesmal möchte ich auf Vertragserfüllung klagen. Da ich mir letztens eine aktuelle Ausgabe des "Ihr gutes Recht" Büchlein gekauft habe, weiss ich z.B. schon das:
Der Käufer ohne meine Einwilligung nicht vom Vertrag zurücktreten darf
und
Das ich diese Person nach nicht fruchtender Mahnung auf Zahlung verklagen kann.
Meine Frage ist jetzt einfach, wenn ich mir einen Anwalt nehme, der meinen Käufer verklagt. Muss die Rechnung für meinen Anwalt vom Käufer bezahlt werden oder muss ich selbst in die Tasche greifen?
Ich bin so informiert, dass der Verlierer einer Klage alle Kosten am Hals hat. Ergo der Käufer. Stimmt das?
MfG