
AW: Wie sicher hat man wirklich im Internet ein Recht auf freie Meinungsäußerung ?

Zitat von
Oli
wie sicher wäre er damit, rein rechtlich, so dass ihn niemand für zb. eine negative Äußerung verklagt?
Genauso sicher wie jeder Andere in Deutschland auch, der sich irgendwo zu irgendwas äußert.
und angenommen würde Person X gerne bei einer Bewertungsseite zb. einem Restaurantbesuch bewerten, wie sicher könnte er hier wirklich seine Meinung äußern, ohne dass er rechtlich belangt werdenkönnte ?
Dito.
Gerade bei der Formulierung einer Meinungsäußerung würde es sicher schwierig ?
Nein. Warum sollte es?
Angenommen man würde in Allgemeinform seine Meinung schreiben zb.: Das Buch war schlecht. Man fühlte sich beim lesen gelangweilt. Es war zäh und einschläfernd. Ein echter Reinfall. Wie kommt es das sowas gedruckt wird.
Das kommt, weil es ein sogenanntes Grundgesetz gibt, in dem sich ein sehr schöner Artikel 5 findet, neben diversen anderen Artikeln, die auch sehr schön sind.
Das Restaurant war eine Entäuschung. Das Essen nicht sehr appetitlich und schon fast kalt. Die Bedinung unfreundlich und ungepflegt, furchtbar, schauerlich.
„Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285).“
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.