
AW: Fehler in Auszeichnung - wie richtig reagieren?
Wie steht es in diesem Zusammenhang mit freier Vertragswahl?
Kommt darauf an, ob bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde oder vorvertragliche Pflichten relevant sein könnten. Muss man immer im Einzelfall sehen.
Bzw. Fehler in der Auszeichnung?
Komtm darauf an, ob der Verkäufer das hätte merken müssen/können. Wenn ja, hat er ein Problem
Ansonsten ist §275 BGB (Unmöglichkeit der Leistung) denkbar. Hier wäre dann relevant, ob es wirklich unmöglich wäre (bei geringen Abweichungen nein - Geschäftsrisiko, bei deutlichen Fehlern ja - allerdings müsste hier die Ursache beleuchtet werden). Und eventuell entstehen hier Schadensersatzansprüche.
Mal ausgegangen es handelt sich bei xtausend Produkten um eine handvoll wo der Preis nicht korekt ist. ??
Dann würde ich von Vorsatz ausgehen. Wenn es mal bei einem passiert, okay, aber bei mehreren ist das schon problematisch.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.