
AW: Problem mit gewerblichem Verkäufer
Zivilrechtlich bedeutet: Mittels Klage vor einem Zivilgericht. Sicherlich mu7ss es niocht soweit kommen, man kann sich auch außergerichtlich einigen.
Wenn man selbst keine Kenntnisse im Recht hat, wendet man sich an einen Anwalt (in dem Fall Schwerpunkt Kaufrecht oder Vertragsrecht)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.