
AW: TV Serien aufnehmen und Online Stellen?
Man darf eine Fernsehserie aufnehmen.
Man darf die Aufnahme auf einem beliebigen Medium speichern.
Man darf nicht: die Aufnahme weiterverbreiten oder selbst veröffentlichen.
"Einzelne Kopien zu ausschließlich privaten Zwecken" sind zulässig. (Der BGH sprach mal von "maximal 7".)
Ob man von der privat gemachten Aufnahme nun Schwager Karl-Heinz eine Kopie brennt oder die Aufnahme für Schwager Karl-Heinz auf einem Webserver passwortgeschützt ablegt, damit dieser sie sich dann runterladen kann - das sollte meines Erachtens rechtlich auf dasselbe hinauslaufen.
Ich kann da jedenfalls keinen rechtssystematischen Unterschied erkennen.
Wenn allerdings zu viele Leute mittels Passwort Zugriff auf das Ding haben, dann wird's zur Verbreitung, und die ist nicht zulässig.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.