
AW: Rückzahlung der Kaution (Gewerblich/Privat)
zu 1. Das ist üblich, muss man aber nicht hinnehmen. Es darf nur das zurückbehalten werden, was voraussichtlich anfallen wird. In der Rgeel wird das nicht die ganze Kaution sein. Hierzu gibt es Rechtssprechungen, auch zu der 3-Monate-Frist der Rückzahlung der Kaution.
zu 2. Ähnlich. Im Gesetz gibt es meines Wissens keinen Unterschied zwischen gewerblicher und privater Nutzung
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.