
AW: Zwei-Drei physische Personen Besitzer einer Domain?
Der Inhaber der Domain ist immer der, der bei der Registrierungsstelle eingetragen ist. Und daran ändert sich auch nichts. Allerdings kann zwischen den "Benutzern" der Domain ein (formloser) Vertrag ausgehandelt werden, aber das ändert nichts am Inhaber der Domain.
Am Rande:
Einen Besitz kann es nur geben, wenn es Eigentum gibt. Und Eigentum an einer Domain kann es nicht geben, da sie keine Sache im Sinne des deutschen Rechts ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.