1. Wenn Person A auf eine Seite verlinkt die urheberrechtlich geschütztes Material verlinkt und nicht selber hostet, begeht Person A dann eine Straftat?
2. Nehmen wir an, das durch den Sachverhalt, wie er in Frage 1 beschrieben wurde, eine Person A eine Straftat begangen hat. Würden dann nicht diverse Suchmaschinen die gleiche Straftat begehen, oder heißt das im Umkehrschluss das es gar keine Straftat ist?
lg. Grand