
AW: Rabattsystem - AGB pflichtig
Hier würde ich einen Vertrag sehen, der zu den Bedingungen bestehjt, wie er abgeschlossen wurde. Sicherlich wären Änderungen möglich, nur müssen dann beide Parteien dem zustimmen, ansonsten besteht der Vertrag wie vereinbart fort.
Und wie man das mit der Zustimmung regelt, ist jedem selbst überlassen. Eine stillschweigende Zustimmung (z.B. Änderungen der AGB) würde ich hier aber ausschließen oder als nichtig betrachten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.