- - - - - -
- - - - - -
Geändert von Janniboj (12.12.2010 um 14:19 Uhr)
Das Impressum hat nicht das Geringste damit zu tun, ob man sich einloggt oder nicht - deswegen hast du auf diese Frage auch keine Antwort gefunden
[url]http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html[/url]
Geändert von aaky (18.10.2010 um 12:13 Uhr)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Das ist eine gar nicht mal so abwegige Frage...
Das Impressum einer Website muß einfach und ohne Hindernisse zu erreichen sein. Ein Link von der Startseite auf das Impressum reicht nach Ansicht der Rechtsprechung aus.
Nur: wenn man beim Aufruf der URL [url]www.fiesesbeispiel.de[/url] gar keine Website erreicht, weil man sofort die Passwortabfrage hat...
... dann ist es m.E. auch gar keine Website.
Sondern dann versucht man, über die URL auf einen Server zu gelangen. Die URL selbst ist ja keine "Website", sondern nur ein "Locator", der auf einen Server verweist.*)
Insofern kann man dann m.E. auch kein Impressum verlangen.
Hinter der Passwort-Abfrage sollte dann ein Impressum stehen, denn das braucht eine Website ggf. auch dann, wenn sie nur für einen beschränkten Benutzerkreis gedacht und zugänglich ist.
(Eine Zeitschrift, die nicht an jedermann, sondern z.b. nur an Vereinsmitglieder vertrieben wird, muß ja trotzdem auch ein Impressum haben.)
__________________________________
Ein Webserver, bei dem noch vor der Anzeige der ersten Seite eine Passwortabfrage steht, ist m.E. vergleichbar mit einem FTP-Server. Da kommt man u.U. auch nur mit Login an die Inhalte ran, und der FTP-Server braucht ja auch kein Impressum.
Geändert von TomRohwer (15.10.2010 um 02:37 Uhr)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.