
AW: Vertragsaufhebung nach Fernabsatzgesetz möglich?
Habe ich mit dem Einloggen in den kostenpflichtigen Bereich die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst?
Mit der Anmeldung, wenn dann bereits Dienste genutzt wurden. Im Prinzip also ja.
Oder ist ein Rücktritt dennoch möglich?
Nein.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.