
AW: Veröffentlichung von Sportbilder und das von Kindern und Jugendlichen
Eine Sportveranstaltung ist im Regelfall ein "Ereignis der Zeitgeschichte", und Sportler, die an dieser Veranstaltung teilnehmen, haben in diesem Zusammenhang kein resp. nur ein stark eingeschränktes "Recht am eigenen Bild".
Man kann sie zwecks Berichterstattung oder Kommentierung der Sportveranstaltung abbilden, ohne dafür ihre Zustimmung zu brauchen.
Wo die Berichterstattung oder Kommentierung erfolgt - Zeitung, Website, gewerblich oder privat - ist dabei ohne Bedeutung.
[quote]
Wie verhält sich dies bei gleicher Situation bei Kindern und Jugendlichen bis 16
Jahre?/quote]
Genauso. Kinder- und Jugendsportveranstaltungen sind genauso "Ereignisse der Zeitgeschichte" wie die für Erwachsene.
(--> Google, "KUrhG")
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.