Hallo liebes Forum,
die Ex-Frau meines Freundes hat sich mit einem 2. Account bei "wer-kennt-wen.de" angemeldet und meinem Freund "üble Sachen" (mal milde ausgedrückt) über mich geschrieben. Da ich zunächst nicht wusste, wer diese Person ist und wer-kennt-wen nur Informationen geben wollte, wenn ich Anzeige erstatte, ging ich zur Polizei.
2 Tage später gab wkw die Mailadresse zu dem Account bekannt. Sie wies namentlich auf die Ex-Frau meines Freundes hin. Die Polizei schrieb den Betreiber der Mailadresse (msn = hotmail.com) an und wollte die dazugehörige Anschrift haben. Dies würde nur mit einem richterlichen Beschluss gehen, antwortete man. Und den gibt es, lt. Polizei, nur bei Kinderschändern, Schwerverbrechern etc.
Wir lieferten der Staatsanwaltschaft trotzallem sämtliche Beweise, geschriebene Texte von der echten und der unechten Person, die sich sehr gleichten, Hinweise auf den Namen u.v.m. Natürlich wurde das Verfahren eingestellt und zwar mit der Begründung:
"Es ist der Beschuldigten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass sie die Email mit dem beanzeigten Inhalt geschrieben hat. Die Beschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe. Obwohl einige Anhaltspunkte dafür sprechen, wie z.B. das in der hotmail-Adresse enthaltene Wort "...." (Name der Beschuldigten) und Übereinstimmungen zu anderen von der Beschuldigten geschriebenen Texten, ist dies nicht zu widerlegen. Weitere Ermittlungen sind nicht verhältnismäßig. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt"
Meine Frage ist nun, ob es ein Anwalt schaffen kann, an die Anschrift bei msn heranzukommen oder ob das wirklich absolut aussichtslos ist. Mit dieser Hausanschrift und dem dort angemeldeten Namen hätten wir alle Beweise, die wir brauchen.
Es ist deshalb so wichtig, da diese Frau seit Jahren keine Ruhe gibt (hat von mir bereits eine Unterlassungserklärung bekommen) und es immer weitergeht, wenn sie nicht endlich einmal verurteilt wird. Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen, was sie sich schon alles geleistet hat.
Der Triumph ist durch die Einstellung des Verfahrens nun auf ihrer Seite. Mittlerweile wird MIR nun mit einem Anwalt gedroht und auch, dass sie mir körperlich was antun wird. Aber das ist nun zweitrangig.
Alles was ich bräuchte ist die dazugehörige Hausanschrift und der Name, mit dem sie sich bei msn angemeldet hat. Leider wird der Betreiber über die USA verwaltet (liegt alles in der Akte), darauf wird vom Betreiber alles geschoben.
Es gibt jedoch in Deutschland eine Vertretung (s. Impressum von msn.com)
Weiss jemand Rat? Was kann die Polizei oder ich oder ein Anwalt noch tun?
Ich habe mit der Staatsanwältin telefoniert, sie sagte ich könnte nochmal schriftlich Kontakt mit ihr aufnehmen u. sie entscheidet, ob ich von der Polizei nochmal vernommen werde. Ich kann ihr leider nichts mehr Neues schreiben, nur dass ich inzwischen bedroht werde.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Schnuppe