
AW: geklaute Ware bei Ebay
Rechtlich schaut es so aus, dass du leider die A****karte gezogen hast. Wenn du gestohlene Ware erworben hast, dann musst du die zurückgeben. Deinen Kaufbetrag wirst du vom Verkäufer einklagen müssen. Auch strafrechtlich kannst du eventuell zur Verantwortung gezogen werden, wenn du nicht absolut schlüssig nachweisen kannst, dass du nicht wusstest, dass es sich bei der von dir gekauften Ware um Diebesgut oder ähnliches gehandelt hat.
Am besten einen guten Anwalt konsultieren, der sich bei sowas auskennt.